Ihr Recht am Arbeitsplatz
Viele Situationen im Berufsleben erfordern, möglichst frühzeitig einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt einzuschalten, um die eigenen beruflichen Interessen zu bewahren und durch richtiges strategisches Vorgehen und Verhandlungsgeschick zum Ziel zu gelangen. Auch Fristen müssen gegebenenfalls beachtet werden. Das gilt insbesondere im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Herr Rechtsanwalt Jörg Paulsen bietet als Fachanwalt für Arbeitsrecht individuelle Konzepte für das konkrete arbeitsrechtliche Problem an. Aufgrund seiner anwaltlichen Spezialisierung und jahrelangen Erfahrung mit Rechtsproblemen im Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Paulsen in der Lage, die rechtlichen Interessen der Mandanten mit fachlicher Kompetenz außergerichtlich und gerichtlich entschlossen wahrzunehmen.
Die persönliche Betreuung des Mandanten ist im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit selbstverständlich.
Vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bieten wir folgende Anwaltstätigkeiten an:
- Inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen,
- Prüfung von Form und Inhalt des Arbeitsvertrages,
- Rechtliche Optimierung von Arbeitsverträgen,
- Prüfung der Zulässigkeit der befristeten Arbeitsverträge.
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bietet Herr Rechtsanwalt Paulsen seine anwaltliche Unterstützung unter anderem in folgenden Rechtsfragen an:
- Änderungsmöglichkeit von Vertragsbedingungen,
- Haftung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers im Schadensfall,
- Arbeitszeitgestaltung; Anspruch auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle,
- Persönlichkeitsschutz; „Mobbing“ und Arbeitnehmerdaten,
- Abmahnungen im Arbeitsverhältnis.
Falls die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ansteht oder die Kündigung bereits ausgesprochen worden ist oder in anderen Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nimmt Herr Rechtsanwalt Paulsen die rechtlichen Interessen seiner Mandanten unter anderem in folgenden Angelegenheiten wahr:
- Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten,
- Abfindungsverhandlungen,
- Trennungsverhandlungen,
- Beendigung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder einer Änderungskündigung,
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- Auswirkungen der Beendigung auf etwaige Ansprüche wie z. B. Urlaub, Arbeitszeugnis, Gehalt, Lohn; Kredite etc.,
- Prüfung von Arbeitszeugnissen.
Profitieren Sie von unserem serviceorientierten Denken.
Herr Rechtsanwalt Paulsen steht Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne beratend sowie als Prozessvertreter vor den Arbeitsgerichten zur Seite.
Nützliche Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Website arbeitsrechte.de.